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Kündigungsfristen für Versicherungsverträge

 

 

Hi Leutz,

 

ein immer wiederkehrendes Thema.

 

Hier kurz und knapp beschrieben, wie es der Gesetzgeber vorschreibt.

 

Jeder Versicherungsnehmer hat bei Standard-Jahresverträgen mit Ablauftermin (Hauptfälligkeit) zum 01. Januar des Folgejahres alljährlich im November ein

Sonder - Kündigungsrecht,

wenn in dem Schreiben der Versicherung die Beiträge nach OBEN ! angepasst werden, sie sich also erhöhen.

Der Versicherungsnehmer muß also zwingend innerhalb des Monats November, Ultimo ist der 30.11. des Jahres, schriftlich kündigen.

 

Sehr ähnlich verhält es sich bei den Saisonkennzeichen .

Hier verschiebt sich allerdings das Sonder - Kündigungsrecht in den Monat des Zugangs der Beitragserhöhung, will sagen, wenn der Ablauftermin (Hauptfälligkeit) nicht auf den 01.01. sondern auf ein späteres Datum z.B. 01.03. festgelegt ist.

Denn beim Saisonkennzeichen kann ! der Ablauftermin (Hauptfälligkeit) z.B. auch der 01.03. sein, hier kann man den bestehenden Vertrag mit Monatsfrist kündigen.

Diese Hauptfälligkeit steht auf dem Schreiben mit drauf.

 

Achtung:

Hier ist es von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Bei der Klärung wird Herr Kolbach sehr gerne weiterhelfen.

Also anrufen und fragen.

 

Wer nämlich als Bruchi im Februar ein Schreiben mit Beitragserhöhung bekommt, hat dann ein

Sonder - Sonder - Kündigungsrecht

im Monat der Zustellung der neuen Beiträge / der Rechnung.

 

 

Noch etwas - wenn Ihr ihn anruft, sagt wirklich gleich im ersten Satz, dass Ihr von mir,
der "schleife" kommt.
Dann weiß er sofort, wo es lang gehen soll und alles läuft noch ne Spur fluffiger.

UND - lasst Euch nicht mit anderen verbinden - allein H. Kolbach ist im Metier !
Zur Not hinterlasst Eure (mobile) Tel. und er ruft mit Sicherheit zurück.

 

 

Hier also nochmals seine Kontaktdaten:

Katz & Meyer oHG, Tauentzienstraße 3, 10789 Berlin (am Wittenbergplatz)

Dennis Kolbach, direkte Durchwahl : 030 – 210 99 28 bzw. d.kolbach ät (@) katz-meyer.de

 

 

 

 

PS :

Ich persönlich habe keine weiteren Vorteile aus dem Ganzen hier, außer der möglicherweise besonderen Geneigtheit H. Kolbach´s mir zu helfen, wenn ich evtl. mal eine besondere Frage oder ´nen Problem habe.

Finanziell habe ich absolut Null Vorteil hieraus.