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FJ

 

 

Hayabusa

REIFENFABRIKATSBINDUNG
bzw. "Herstellerbindung"

 

 

Ein leidiges und immer wieder aufploppendes Problem - welchen Reifen darf ich fahren und was sagen die Papiere dazu.

 

Grundsätzlich hier die Quelle allen aktuellen Wissens meinerseits :

 

ADAC Freigaben und Unbedenklichkeitserklärungen

 

Quelle : https://www.adac.de/-/media/pdf/motorrad/reifenfreigaben-motorraeder.pdf

 

 

Hierzu ist dem Grunde nach nicht mehr viel zu erwähnen, außer mein persönliches Empfinden und Verständnis des in der ADAC-pdf geschriebenen wie folgt :

 

1.     jedwede Reifenhersteller- / Fabrikationsbindung bei neueren Mopeten ist hinfällig

 

2.     für neuere Mopeten (und Reifen mit DOT ab Baujahr 2020) stimmt´s uneingeschränkt.

 

Steht aber in den Papieren irgend etwas  (wie auch immer formuliert) von Reifen - Typen bzw. - Herstellern / - Fabrikat,

muß dieser "Satz" / diese Erwähnung von einem §21 Prüfer komplett und ersatzlos gestrichen werden und diese Streichung ist beim Amt dann ein- bzw. auszutragen.

(Einzige Ausnahme :
Hat der Motorrad-Hersteller selbst! einen bestimmten Reifen (schon in der COC) vorgeschrieben, kann man diese Bindung nicht streichen aber ergänzen lassen , soweit ein Reifenhersteller für einen Reifen passend zu diesem spez. Moped diese Paarung getestet hat und per "Gutachten" frei gibt.)

 

Will sagen - in deren Pc wird der Zusatz gelöscht, was dann mit nur minimalem Zeitverzug (max 24h) auch im Zentralcomputer in Flensburg vermerkt wird , damit dann aber nur/alleine für dieses eine Motorrad mit dieser Fahrgest.-Nr. amtlich ist.

 

Dem Grunde nach müsste also jeder Mopete vor gefühlt 2015 in die Papiere geschaut und, falls vorhanden, die Erwähnung jedweder  Hersteller- / Fabrikatbindung,
selbst so etwas wie "REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN" oder "VUH nur v. einem hersteller" oder ähnlich,
einzeln je Mopete gelöscht werden.

(Reifenfabrikat :
Logo, daß man einen alten Radialreifen niemals mit einem modernen Diagonalreifen "msichen" sollte / darf, erklärt sich alleine schon aus der Bauart, wobei ich im Moment nicht genau weiß, ob es überhaupt noch "radiale" gibt.)

 

Argumentationshilfe beim Prüfer?

Steht im Schreiben vom ADAC (s.o) quasi vorformuliert drin.

Die aktuellen Reifen können, technisch gesehen, 100% sicher alles besser als irgendwelche Reifen die 1990 oder so mal eingetragen wurden noch dazu diese Reifen, siehe beispielhaft pkt. 3.1 , seite 6 im oben verlinkte ADAC-Schreiben,
definitiv nicht mehr lieferbar sind.

Die Reifen, die da beispielhaft beschrieben sind, gibt´s seit Jahrzehnten nicht mehr. ;-)

 

Aber wie schon geschrieben - das ALLES muß zwingend bei jedem einzelnen Motorrad geprüft und ggfls. per §21 Prüfer & Amt / Zulassungsstelle in den Papieren geändert werden.

 

 

 

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Aber, liebe Leutz, denkt dran :