"ABS" - Nachrüstung

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Inhalt

 

"ABV" - Nachrüstung

Begriff & Erklärung

 

 

Eine ABV es ist eine Anti – Blockier – Vorrichtung, die allgemein / umgangssprachlich auch „ABS“ genannt wird.

 

Der Begriff „ABS“ ist aber markenrechtlich geschützt und darf daher hier, von mir, nicht verwendet werden.

 

Aus diesen markenrechtlichen Gründen wird auch bei der Eintragung in die Fahrzeugpapiere der Begriff „ABV“ verwendet.

 

Also nicht wundern ,

denn Ärger mit dem Rechteinhaber will ICH keine haben.